Deutschland „versenkt“ Schifffahrtsabgaben auf den Wasserstraßen
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. November 2018 in seiner sogenannten Bereinigungssitzung beschlossen, die von der Binnenschifffahrt zu zahlenden Abgaben für die Nutzung der Wasserstraßen zum Jahreswechsel 2018/2019 vollständig und ersatzlos aufzuheben. Dies betrifft sämtliche Flüsse und Kanäle im Bundesgebiet mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals und der Mosel. Die Binnenschifffahrt und deren Kunden erzielen…