Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) verpflichtet EU-weit gewerblich tätige Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr dazu, sich fortlaufend weiterzubilden. Zuwiderhandlung wird mit erheblichen Bußgeldern belegt. Weiterbildungsmaßnahmen sind für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE bzw. D1, D1E, D und DE obligatorisch. …