Hafen Hamburg steht vor Durchbruch bei Elbvertiefung
„Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. Februar entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht abgewiesen. Auch die sonstigen Rügen der Kläger greifen nicht durch. „Das Vorhaben ist planerisch gerechtfertigt, die…