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Österreich-Aufschlag bei Lebensmitteln ist Fakt – Bund muss endlich Anti-Teuerungskommission schaffen!

Österreichs Konsumenten werden bei der Preisgestaltung grob benachteiligt: „Zuständige Ministerien müssen endlich in die Gänge kommen“, so Zangerl.

Seit Jahren stellt die AK Tirol im Rahmen ihrer länderübergreifenden Preiserhebungen eklatante Preisunterschiede bei identen Lebensmitteln und auch Drogerieartikeln fest. Auch das Argument des Handels, dass dies an den höheren österreichischen Lohnkosten liegen würde, greift hier nicht, wie ein von der AK Tirol in Zusammenarbeit mit einem österreichischen und deutschen Steuerberater durchgeführter Lohnkostenvergleich zeigt: Denn die Lohnkosten für eine gleichwertige Arbeitskraft in Bayern sind um 20 % höher als in Österreich – und das bei geringerer Wochenarbeitszeit und längeren Urlaubsansprüchen. „Die zuständigen Bundesministerien müssen endlich in die Gänge kommen und für eine schlagkräftige Anti-Teuerungskommission sorgen und es braucht eine Nachweispflicht, warum Preise bei Produkten des täglichen Bedarfs so massiv steigen“, fordert AK Präsident Erwin Zangerl. 

Fakt ist: Obwohl viele Produkte in Österreich und Deutschland ident angeboten werden, müssen Konsument:innen bei österreichischen Anbietern für viele Artikel oft ein Vielfaches dessen bezahlen, was die Waren bei deutschen Anbietern kosten. Eine nachvollziehbare Erklärung für diese Preisunterschiede gibt es nicht. 

Auch die Ergebnisse einer umfassenden Branchenuntersuchung in der Lebensmittelbranche durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bestätigen den von der AK Tirol bereits seit Jahren thematisierten „Österreich-Aufschlag“ und zeigen, dass die Lebensmittelindustrie für gleiche Produkte entsprechend ihren Länderstrategien teilweise unterschiedliche Preise verrechnen. Das bedeutet, dass diese Konzerne für jedes Land, das beliefert wird, einen unterschiedlichen Preis für die Ware festlegt. Waren, die in Österreich in den Handel gelangen, haben also bereits einen höheren Preis als etwa in Deutschland, selbst wenn sie völlig ident sind. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt in diesem Zusammenhang auch fest, dass diese Strategien ein wesentlicher Faktor für unterschiedliche Lebensmittelpreise und damit höhere Preise in Österreich sein können. 

Weiters bestätigt eine Analyse der Europäischen Zentralbank (One product, two prices: the border effect in retail prices“, ECB, April 2023), dass sogar dieselben Handelsketten, die sowohl in Österreich als auch in Deutschland Filialen betreiben, in Österreich mehr für dieselben Produkte verlangen als in Deutschland – selbst wenn sich ihre Filialen im Grenzgebiet befinden. Aufgrund der seit Jahren aufgezeigten -und nun auch von der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigten – ungerechtfertigten und gerade im Binnenmarkt nicht nachvollziehbaren Preisunterschiede bei identen Produkten ist dringender Handlungsbedarf gegeben, um ungerechtfertigt höhere Preise in Österreich (den sogenannten „Österreich-Aufschlag“) zu verhindern.

„Seit Jahren weisen wir die zuständigen Ministerien darauf hin, bei dieser Preisungleichheit endlich tätig zu werden, doch nicht einmal die Teuerungskrise der letzten eineinhalb Jahre konnte die Zuständigen zum Handeln bewegen. Deshalb mein Appell an die Bundesregierung: Wachen Sie endlich auf und handeln Sie im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher“, stellt AK Präsident Zangerl klar und präsentiert den Forderungskatalog der AK Tirol an die zuständigen Ministerien:

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft werden aufgefordert, eine unabhängige und schlagkräftige Anti-Teuerungskommission sowie eine effektive und umfassende Preistransparenzdatenbank zu schaffen.

Weiters soll zur Sicherstellung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Preise und für die Anordnung eines Preisstopps beim Preisgesetz nachgebessert werden, etwa durch Einführung einer Nachweispflicht der Gründe, wenn Preise bei Produkten des täglichen Bedarfs massiv steigen. Sollten sich Unternehmen nicht daran halten, wäre von einer amtlichen Preisregelung zur Festsetzung angemessener Preise Gebrauch zu machen.

Das Bundesministerium für Justiz wird aufgefordert, effektive und praxistaugliche gesetzliche Bestimmungen gegen unfairen Wettbewerb im Wettbewerbs- und Kartellrecht zu schaffen mit dem Ziel, für mehr Transparenz zu sorgen – Verstöße sollen effektiv bekämpft werden. 

Rückfragehinweis:
AK Tirol
Armin Muigg
Telefon: 0800 22 55 22 1280
E-Mail: armin.muigg@ak-tirol.com

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