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HV-Forderung umgesetzt: EU-Kommission stuft eCommerce-Marktplatz Temu als “VLOP” gemäß Digital Services Act ein

Handelsverband begrüßt strengere Überwachung und Ausweitung der Rechenschaftspflichten für QuickCommerce-Plattform.

Temu gilt ab sofort als „Very Large Online Platform“ gemäß Digital Services Act (DSA). Künftig muss der Online-Marktplatz härter gegen Fake-Produkte vorgehen und besser auf die Gesundheit der Kund:innen achten. Damit wird eine zentrale Forderung der FairCommerce-Initiative des Handelsverbandes endlich umgesetzt.

Rainer Will Handelsverband

Handelsverband urgierte bei Wettbewerbskommissarin Vestager

Der Handelsverband hatte sich bis zuletzt u.a. bei Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager dafür eingesetzt, Temu als VLOP einzustufen und damit unter die verschärften Regulierungspflichten des Digital Services Act zu stellen. Nach dem DSA gelten Unternehmen mit mehr als 45 Millionen Benutzern als „sehr große Online-Plattformen“.

Der Handelsverband geht davon aus, dass Temu bereits im Herbst 2023 in Europa mehr als 50 Millionen monatliche Nutzer hatte. „Heuer dürfte die Plattform allein in Österreich mehr als 100 Millionen Euro erwirtschaften. Daher war die Entscheidung der EU-Kommission, Temu als VLOP einzustufen, überfällig“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme.

Nächster Schritt: Abschaffung der EU-Zollfreigrenze bis spätestens 2026

Die Ultra-Fast-Fashion-Plattform Shein fällt bereits seit April 2024 unter die Regelungen des Digital Services Act, ebenso wie u.a. AliExpress. Aber das allein reicht nicht. Ebenso wichtig ist die ehestmögliche Abschaffung der EU-Zollfreigrenze von 150 Euro.

„Viele dubiose Fernost-Plattformen können in Europa nach wie vor frei wie ein Vogel agieren. Gleichzeitig werden europäische Händler von einem Meer an bürokratischen Regulierungen überzogen. Das Mindeste ist die Herstellung gleicher Spielregeln. Daher muss die 150 Euro EU-Zollfreigrenze spätestens 2026 fallen“, fordert Handelssprecher Rainer Will.

HV-Händlerbefragung belegt Dringlichkeit

Die jüngste HV-Händlerbefragung vom Mai 2024 bestätigt die Dringlichkeit. 44% der österreichischen Händler spüren den generellen Wettbewerbsdruck durch neue Onlinemarktplätze aus Ostasien aufgrund des Regulierungsungleichgewichts. Jeder zweite Austro-Webshop fürchtet, Kundschaft an dubiose QuickCommerce-Plattformen zu verlieren, die sich nicht an die europäischen Gesetzesvorgaben halten.

Rückfragen & Kontakt:
Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
T +43 (1) 406 22 36-77
gerald.kuehberger@handelsverband.at

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