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Deutsche PKW-Maut: EuGH-Generalanwalt stellt Schlussantrag

Im EuGH-Verfahren Deutschland gegen Österreich wegen der geplanten Maut hat der EuGH-Generalanwalt seinen Schlussantrag gestellt.

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Maut sind schon lange national wie auch international höchst umstritten: Die Maut soll für alle Autobahnen und Bundesstraßen eingeführt werden. Für Ausländer soll die Gebühr dabei lediglich auf Autobahnen anfallen. Um die deutschen Autofahrer nicht über Gebühr zu belasten, sollten diese die Maut eins zu eins über die KFZ-Steuer erstattet bekommen.
Das empfindet Österreich als ungerecht und klagt mit Unterstützung der Niederlande gerade vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutschen Pläne (wir berichteten).

Keine Diskriminierung.
In seinem Schlussantrag gab der EuGH-Generalanwalt laut einem Bericht der Welt der deutschen Maut-Regelung seinen Segen: Er sieht die von Österreich und den Niederlanden beanstandete Diskriminierung ausländischer Autofahrer nicht. Eher im Gegenteil: Würden deutsche Autofahrer die Maut nicht über die KFZ-Steuer zurück bekommen, würden diese benachteiligt werden. Der Grund ist ganz einfach: Die deutschen Autofahrer würden einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen, wenn sie sowohl die Maut als Infrastrukturabgabe als auch die Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssten.

Die Richter folgen meist.
Damit ist das Urteil des EuGHs schon fast absehbar: In den meisten Fällen folgen die Richter den Ansichten des Generalanwalts. In einigen Wochen wird das Urteil erwartet. Damit kann es sogar sein, dass die Bundesregierung ihren Zeitplan einhalten und die Maut bereits im Herbst 2020 einführen kann.

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