Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Großprojekten mit Partnerschaftsmodell, insbesondere im Verkehrswegebau
Der Entwurf zur neuen ÖNORM B 2118 – Vorteile und Risken – Partnerschaft statt Baurechtsstreit Wien (ON prm) Zur Umsetzung des Bestbieterprinzips wird häufig die Möglichkeit der Bau-zeitverkürzung geboten. Die Mehrkosten und besonderen technischen Erfordernisse eines Hochleistungsbauablaufs finden aber sowohl bei der Kalkulation als auch bei Planung und Ar-beitsvorbereitung bisweilen nur unzureichend Berücksichtigung.Dadurch wird die…