Novellierte Verpackungsordnung: Von Karton bis Kantenschutz
Seit dem Ende der Übergangsfrist zur jüngsten Novelle der Verpackungsverordnung am 1. Januar 2009 ist ein pauschaler Verweis auf die Selbstentsorgung nicht mehr rechtens. Gewerbetreibende müssen für alle Bestandteile jeder ihrer Sendungen nachweisen können, dass sie ihren Beitrag zur Entsorgung geleistet haben. Zu erfassen sind neben den eigentlichen Behältnissen wie Kartons oder Umschläge auch alle…