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apf: Aktuelle Information zu Sonderregelungen betreffend Bahn-Fahrgastrechte vor dem Hintergrund von COVID-19

Aufgrund der COVID-19-Pandemie können oder konnten viele Fahrgäste ihre bereits gebuchten Tickets nicht nutzen. Die apf hat die wichtigsten Fahrgastrechte im Bahnbereich sowie Sonderregelungen der ÖBB-Personenverkehr für Fahrgäste zusammengefasst und steht Betroffenen bei Fragen zu Ihren Ansprüchen zur Verfügung. Und das immer kostenlos und provisionsfrei.

Aufgrund der aktuellen Lage mussten Bahnunternehmen sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr Einschränkungen und Anpassungen vornehmen. Wird eine Fahrt nicht durchgeführt bzw. ist eine Verspätung von mehr als 60 Minuten zu erwarten gilt grundsätzlich:

  • Rückerstattet werden die Kosten des Fahrscheins
    • für den Teil oder die Teile der Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und
    • für die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt.
  • Die Fortsetzung der Fahrt oder die Weiterreise mit geänderter Streckenführung muss unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen erfolgen, und zwar entweder bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes.
    ACHTUNG: In Bezug auf die Fortsetzung der Fahrt / Weiterreise mit geänderter Streckenführung kann sich die „nächste Gelegenheit“ vor dem Hintergrund des Covid-19-Ausbruchs jedoch erheblich verzögern.

Aktuelle Informationen über den derzeitigen Stand von Fahrplänen finden Fahrgäste auf den jeweiligen Websites der Bahnunternehmen. Eine Liste mit Kontaktdaten der österreichischen Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde ist unter https://www.apf.gv.at/de/kontakt-beschwerdestellen-bahn-apf.html abrufbar.

ÖBB-Tickets für Fahrten bis 1. Juni (Stand 14.05.2020)
Bis zum 15. März 2020 gebuchte ÖBB-Tickets für Auslandsfahrten mit einer Gültigkeit bis zum 1. Juni 2020 können kostenlos storniert werden und Passagiere erhalten das Geld zurück.

Bis zum 15. März 2020 gebuchte ÖBB-Tickets für Inlandsfahrten mit einer Gültigkeit bis zum 1. Juni 2020 werden in einen Gutschein umgewandelt. Reisenden wird dann ein Gutschein mit zehn Jahren Gültigkeitsdauer angeboten.

Diese Regelung gilt auch für Sparschiene-Tickets.

Die Stornierung selbst kann telefonisch über den Kundenservice unter der Nummer 05-17-17 oder schriftlich unter https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/kundenservice abgewickelt werden.

ACHTUNG: Die apf empfiehlt die Original-Tickets unbedingt aufzubewahren!

Für gebuchte Fahrten für die Zeit nach dem 1. Juni gilt:

  • Es gelten die regulären Erstattungsbedingungen des Unternehmens.
  • Wird die Fahrt vom Bahnunternehmen abgesagt, besteht Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
  • Wird die Fahrt nicht vom Bahnunternehmen abgesagt, besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises. Gute Chancen auf eine Erstattung besteht jedoch, wenn die Fahrt für den Reisenden unzumutbar geworden ist, etwa wenn der Zielort von Behörden gesperrt wurde oder eine Reisewarnung besteht. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an.

ÖBB-Österreichcard.
Für die ÖBB-Österreichcard gilt nach derzeitigem Stand (14.05.2020) die übliche 1-monatige Kündigungsgebühr ab dem siebenten Monat, da die Streckenangebote (wenn auch ausgedünnt) aufrechterhalten werden. Zudem gibt es auch eine außerordentliche Kündigung mit 1-monatiger Kündigungsgebühr, wenn Sie von Österreich ins Ausland umziehen, wenn Sie innerhalb Österreichs Ihren Arbeitsplatz wechseln oder wenn Sie über einen Zeitraum von 3 Monaten oder mehr erkrankt sind.

Eventuelle Ausnahmeregelungen sind in Einzelfällen möglich, etwa wenn ein Fahrgast seine Arbeitsstelle wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr erreichen kann oder bei einem Arbeitsplatzverlust. Hier wird seitens der ÖBB-Personenverkehr eine individuelle Fallprüfung vorgenommen. Die apf spricht sich jedoch auch für Österreichcard-Besitzerinnen und Besitzer für Kulanzregelungen aus, welche das Unternehmen bereits zusagte.

Verbund-Jahreskarten.
Alle Verkehrsverbünde bieten bei Jahreskarten eine im Detail unterschiedliche monatliche Kündigung – meist bei Bezahlung einer geringen Kündigungsgebühr – an. Einige Verkehrsverbünde bieten darüber hinaus spezielle Regelungen im Zusammenhang mit COVID-19 für Jahreskartenbesitzer an. Diese reichen von kostenlosen Kündigungen per Monatsende bis zu einem Bonus für die nächste Jahreskarte.

„Im Sinne der Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs begrüßen wir, dass die meisten Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbünde kulante Regelungen für ihre Stammkunden veröffentlicht haben. Wir gehen davon aus, dass auch die übrigen Unternehmen entsprechende Angebote einführen werden“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.

Fahrgastrechte, Beschwerdestellen für Fahrgäste und Schlichtungsmöglichkeit.
Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde haben die Verpflichtung, Fahrgäste über ihre Rechte aktiv zu informieren. Außerdem ist das Personal verpflichtet, Fahrgästen die Abnahme von Tickets zu bestätigen und sich auf Wunsch des Reisenden auszuweisen. Erste Anlaufstelle bei Beschwerden ist immer das Unternehmen. Wenn dieses nicht zufriedenstellend oder binnen vier Wochen überhaupt nicht antwortet, können sich Passagiere an die apf wenden. Über das Web-Formular unter www.passagier.at können Reisende im Streitfall einfach und rasch einen Schlichtungsantrag einbringen. Sollte das nicht möglich sein, kann der Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf), Bereich Bahn, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien übermittelt werden. Die apf prüft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren ein. Für Rückfragen sind die Mitarbeiter des Fachbereichs Bahn auch telefonisch unter +43 1 5050707 710 erreichbar.

Über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hilft Passagieren und Fahrgästen im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr immer kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Das bedeutet, Reisende erhalten immer den vollständigen Entschädigungsbetrag (ohne Abzug) zurück.

Worüber kann man sich bei der apf beschweren?
Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:

  • Entschädigungen für Verspätungen
  • Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
  • Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung
  • fehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)
  • mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung.

Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class).

S E R V I C E – Alle Informationen zur Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte sowie die Rechte der Passagiere sind auf der Homepage der apf unter www.passagier.at abrufbar. Besuchen Sie den apf-Blog unter www.apf.gv.at/de/blog.html. Neben konkreten Schlichtungsfällen finden Sie auch nützliche Informationen und Tipps über gesetzliche bzw. tarifliche Ansprüche und den Schlichtungsablauf, sowie die Vermittlungsarbeit der apf zwischen den Passgieren und den betroffenen Unternehmen.

Rückfragen & Kontakt:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Sabrina Carina Köcher, BA
Pressesprecherin
+43 1 5050 707 140
s.koecher@apf.gv.at
www.passagier.at

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