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Stillschweigende Preissteigerungen der EVN unzulässig

Verbraucherin muss Erhöhung dank Unterstützung des Verbraucherschutzverein VSV nicht bezahlen.

Fast 700 Verbraucher:innen haben sich der Sammelaktion Energiepreiserhöhungen des Verbraucherschutzverein (VSV) bereits angeschlossen. Viele von ihnen sind EVN-Kund:innen und damit von indexgebundenen Preissteigerungen um bis zu 500% seit Herbst 2022 betroffen. Für sie besonders belastend: die EVN hat sie über die Erhöhungen nicht informiert und ihre Teilzahlungsbeträge nicht angepasst. Nun sind sie mit horrenden Nachzahlungen, oft mehreren tausend Euro, konfrontiert, auf die sie nicht vorbereitet waren.

Nach einem abweisenden Urteil erster Instanz hat nun das Landesgericht Wiener Neustadt dieses Vorgehen für unrechtmäßig und die Erhöhungen für unwirksam erklärt. Die EVN hat demnach gegen § 125 Abs 2 GWG und § 80 Abs 2a ElWOG verstoßen, die Energielieferanten dazu verpflichten, ihre Kund:innen schriftlich über Preiserhöhungen zu informieren.

„Der unrichtigen Rechtsauffassung der EVN, die gesetzlichen Informationspflichten würden für ihre jährlichen indexgebundenen Preisanpassungen nicht gelten, wird vom LG Wr. Neustadt in aller Klarheit der Boden entzogen. Verstärkend tritt hinzu, dass EVN ihren Kund:innen im relevanten Zeitraum auch vertraglich zusicherte, diese rechtzeitig vor einer Preiserhöhung zu informieren.“, betont RA Dr. Gregor Maderbacher, Vertrauensanwalt des VSV.

Im Ergebnis hat die Verbraucherin zu 100 % Recht bekommen: sie muss die gestiegenen Preise, die ihr die EVN verrechnet hat, nicht bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Das Urteil ist eine erfreuliche Wende, nachdem unsere Strafanzeige gegen die EVN überraschend schnell wieder eingestellt wurde.“, freut sich Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. „Auch wenn die Staatsanwaltschaft in der Vorgehensweise der EVN kein strafbares Verhalten gesehen hat: dass es rechtlich nicht zulässig war, ist nun geklärt.“

Betroffene von Preissteigerungen bei EVN und allen anderen Energieanbietern können sich der VSV-Sammelaktion anschließen und die Erhöhungen zurückfordern.

Service: www.verbraucherschutzverein.eu/energiepreis

Rückfragehinweis:
Verbraucherschutzverein
Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA
Obfrau VSV
06502110878
d.holzinger@verbraucherschutzverein.at

Quelle: APA / OTS

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